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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen
SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH - gültig ab dem
01.05.2020


1. Allgemeines


1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen wie z. B.
Vorschläge und Beratungen).


1.2 Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben sie schriftlich anerkannt.


1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie sind nicht als Antrag im Sinne von § 145 BGB, sondern als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, einen Antrag auf Vertragsabschluss zu stellen. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsannahme zustande. Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden) bedürfen, ebenso wie Erklärungen unserer Vertreter, erst unserer schriftlichen Bestätigung für ihre Rechtsverbindlichkeit. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich und begründen kein Vertragsverhältnis.


1.4 Eigenschaften des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als zugesichert, als wir die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt haben.


1.5 Die durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z. B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.


1.6 Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir - ausschließlich zu Geschäftszwecken - ihre personenbezogenen Daten mit
Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und weitergeben.


2. Preise und Bestellungen


2.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sie gelten
ab Lager bzw. ab Werk Schweinfurt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt unsere jeweils gültige Preisliste, die dem Kunden
auf Anforderung übersandt wird.


2.2 Falls bis zum Liefertag Änderungen der Preisgrundlage eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung unserer
Preise vor. Dies gilt jedoch nur für Lieferfristen von mehr als 4 Monaten und für Preisanpassung bis zu 10 %. Bei höheren Sätzen
ist eine erneute Preisvereinbarung erforderlich. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, haben wir das Recht, uns
innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige von dem Vertrag zu lösen.


2.3 Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.


2.4 Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.


2.5 Teillieferungen werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


2.6 Für alle Bestellungen gilt: Der Mindestwarenwert nach Preisliste pro Lieferanschrift beträgt 50,00 € netto. Bei Unterschreitung wird zusätzlich eine Mindestmengenbearbeitungsgebühr von 10,00 € netto aufgeschlagen.


2.7 Alle Bestellungen sind schriftlich mit Angabe der Bauteil- bzw. Artikelbezeichnung einzureichen.


2.8. SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH behält sich vor, Bestellungen von Ersatzteilen abzulehnen, falls eine ausreichende und gültige Autorisierung in Form einer entsprechenden Serviceschulung des Verwenders nicht erkennbar ist.


3. Zahlungsbedingungen


3.1 Sofern keine überfälligen Rechnungen zur Zahlung anstehen, lauten unsere Zahlungsbedingungen wie folgt:
DACHS-Lieferung:
- Zahlbar bei Lieferbereitschaft rein netto
Ersatz- und Wartungsteilelieferung:
- Zahlbar 7 Tage nach Rechnungsdatum rein netto
Kundendienstleistungen:
- Zahlbar 7 Tage nach Rechnungsdatum rein netto


3.2 Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen.


3.3 Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Kunden stets zuerst auf Zinsen und Kosten und danach
auf unsere ältesten Forderungen angerechnet.


3.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kreditzinsen zuzüglich Provision und Spesen. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in der vorgenannten Höhe entstanden ist.


3.5 Bei Zahlungsverzug oder Nichteinlösung von Schecks, bei Zahlungseinstellung, bei Einleitung eines der Schuldenregelung
dienenden Verfahrens, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden unsere sämtlichen Forderungen - auch im Falle einer Stundung -
sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen bare Vorauszahlung auszuführen, nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


3.6 Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die
Zurückbehaltung fälliger, unbestrittener Rechnungsbeträge wegen etwaiger bestrittener Gegenansprüche des Kunden ist
nicht statthaft.


4. Erweiterter Eigentumsvorbehalt


4.1 Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 v. H. übersteigt, wird die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

4.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung - nur Wiederverkaufen im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den
Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.


4.3 Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der
Gesamtpreisforderung ab, der dem von der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.


4.3.1 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, hat der Besteller der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.


4.3.2 Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung), Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Bestellers nahe legen, ist die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.


4.4 Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung erfolgt über die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH. Der Besteller verwahrt die neue Sache für die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware.


4.4.1 Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH gehörenden Gegenständen steht der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Sofern der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind sich die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH und Besteller darüber einig, dass der Besteller der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einräumt.


4.4.2 Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der Besteller hiermit der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Hinsichtlich der Einziehungsermächtigung sowie den Voraussetzungen Ihres Widerrufs gilt Kapitel 3. Zahlungsbedingungen entsprechend.


4.4.3 Wird die Vorbehaltsware von dem Besteller mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Besteller,
ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht
mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den
übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH ab.


4.5 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, hat der Besteller die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.


4.6 Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die
SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung des Liefergegenstandes durch die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH hätte dies ausdrücklich erklärt. Die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH ist nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.


5. Lieferung und Umbuchung


5.1 Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Für SENERTEC -Listenprodukte gilt, soweit die Auslieferung noch nicht erfolgte:
- Im Zeitraum vom Bestelleingang bis drei Kalenderwochen vor dem bestätigten Liefertermin ist sowohl die Ausführung
als auch der Liefertermin (für einen späteren Zeitpunkt) noch änderbar.
- Im Zeitraum vom Bestelleingang bis zu zwei Kalenderwochen vor dem bestätigten Liefertermin ist nur noch die Änderung
der Lieferanschrift und von Standardzubehör möglich.
- Pro Auftrag ist nur eine Lieferterminverschiebung kostenlos möglich. Darüber hinaus fallen zusätzlich 50,00 €
Umbuchungsgebühr an.
- Eine Umverfügung bereits ausgelieferter Waren ist nicht möglich.
Der Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb unseres Willens liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe,
Betriebsstörungen bei uns oder im Betrieb eines Vorlieferanten, verlängert die Lieferzeit angemessen. Ist die Lieferung
aufgrund dieser Umstände unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Besteller hieraus Ersatzansprüche
zustehen.


5.2 Ersatz eines etwaigen Verzugsschadens kann der Besteller nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last gelegt werden kann. Ist der Verzug (bestätigter Liefertermin) durch Paketdienst oder Spedition verursacht worden, so ist
dies vom Besteller direkt mit dem Verursacher abzuwickeln.

5.3 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung oder,
wenn sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.


5.4 Die Personen, welche beim Abnehmer Lieferungen von SENERTEC oder der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH entgegennehmen, sind vom Abnehmer selbst dahingehend zu unterrichten, dass äußerliche Verpackungsschäden (eingedrückte Kartons, beschädigte Paletten usw.) sofort mit einem Hinweis auf den Schaden bei der Quittierung der Lieferung vermerkt werden müssen. Weiterhin sollte, soweit möglich, die Ware in Anwesenheit des Speditionsfahrers ausgepackt werden, um im Schadensfall eine einwandfreie Regulierung durch die Transportversicherung zu erreichen.


5.5 Für Selbstabholer gilt: Eine vereinbarte Selbstabholung ist am bestätigten Abholtermin von 8:00 bis 15:00 Uhr möglich, insoweit der beförderungs- und betriebssichere Beladungszustand vom Abholer sichergestellt wird. Die bei einer Nichtbeachtung entstehenden Kosten trägt der Selbstabholer. Es erfolgt seitens der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH die Warenbereitstellung in Originalverpackung und die Ladetätigkeit per Stapler.


5.6 Für Selbstabholer gilt weiterhin: kann die Ware mit den vorhandenen Sicherungsmitteln nicht gemäß den jeweils gültigen
gesetzlichen Vorschriften für den Transport gesichert werden, so kann die Ware von der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH nicht übergeben oder verladen werden. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Selbstabholer.
Für Selbstabholer behält sich die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH vor, die Kosten in Form einer Aufwandspauschale dem Kunden in Rechnung zu stellen.


6. Lieferzeit und Lieferungshindernisse


6.1 Die in unseren unverbindlichen Angebotsschreiben genannten Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich und stehen
unter dem Vorbehalt der technischen und kaufmännischen Klärung sämtlicher Einzelheiten. Um verbindliche Termine handelt
es sich ausschließlich dann, wenn die Liefer- oder Fertigstellungstermine von uns schriftlich gegenüber dem Kunden als verbindlich betätigt worden sind und deren Einhaltung nicht durch Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind, unmöglich
gemacht wird. Ist für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Kunden erforderlich, so beginnt die Frist frühestens
mit der vollständigen Ausführung dieser Handlung durch den Kunden. Vorzeitige Lieferung und Teillieferungen durch uns sind
zulässig.


6.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z. B. durch nicht rechtzeitigen Abruf oder Verweigerung der Annahme), so
sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen und die Ware zu liefern
oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.


6.3 Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder sonstige unvorhergesehene Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände während Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Treten diese Ereignisse beim Kunden ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen für seine Abnahmeverpflichtungen.


6.4 Die Überschreitung der Frist oder eines vereinbarten Termins gibt dem Kunden das Recht, uns zur Erklärung binnen 2 Wochen aufzufordern, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Geben wir keine Erklärung ab, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten, soweit die Erfüllung für ihn ohne Interesse ist.


6.5 Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr
des Kunden zu lagern oder zu versenden; damit gilt die Ware als abgenommen.


7. Stornogebühr und Rücknahme
Stornierungen müssen zu ihrer Wirksamkeit von uns schriftlich bestätigt werden. Bei Stornierung einer Heizkraftanlage im
Zeitraum vom Bestelleingang bis zwei Kalenderwochen vor dem bestätigten Liefertermin erheben wir eine Stornogebühr von
5 % des Auftragswertes. Danach ist keine Stornierung mehr möglich.
Bei Sonderanfertigungen entspricht die Stornogebühr, dem dafür aufgewandten Mehraufwand.
Rückgaben gelieferter Waren dürfen nur erfolgen, sofern ein schriftliches Einverständnis unsererseits vorliegt. Für alle Warenrückgaben ziehen wir auf der Gutschrift mindestens 20 % Bearbeitungskosten (mindestens 50,00 € netto) ab. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.


8. Montage
Montagen am Einsatzort der von uns gelieferten Geräte werden durch Partnerbetriebe ausgeführt.


9. Gewährleistungsregelung


9.1 Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.
Änderungen in der Konstruktion und / oder Ausführung, die die Funktionstüchtigkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.


9.2 Für die von uns gelieferten Produkte übernehmen wir die Gewährleistung insoweit, als wir alle Teile, die nachweisbar zum
Zeitpunkt der Auslieferung mit einem Materialfehler behaftet sind oder infolge fehlerhafter Ausführung schadhaft werden,
nach unserer Wahl in angemessenem Umfang und Anzahl kostenlos entweder nachbessern oder ersetzen
Wir übernehmen insbesondere keine Gewährleistung für die vom Käufer gegenüber Dritten abgegebenen Zusicherungen oder
von ihm verursachten mittelbaren oder unmittelbaren Schäden beim Endabnehmer (Verbraucher). Technische Beschreibungen, insbesondere auch Datenblätter, begründen keine zugesicherten Eigenschaften.


9.3 Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die nachstehenden Fristen:
Produkte, soweit keine Ersatz- /Wartungsteile:
24 Monate nach Inbetriebnahme, längstens 30 Monate nach Lieferung.
Ersatz-/Wartungsteile:
12 Monate nach Einbau.
Dienstleistungen:
12 Monate nach Ausführung.
Wartungsteile sind nach Überschreiten des Wartungsintervalls von der Gewährleistung in jedem Fall ausgeschlossen.


9.4 Von uns gelieferte Software ist mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Einhaltung anerkannter Programmierregeln entwickelt worden. Sie erfüllt die Funktionen, die in den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen enthalten sind oder gesondert vereinbart wurden. Für die richtige Verwendung der Software haftet der Kunde. Wir liefern Software unter Ausschluss der Haftung, es sei denn, wir haften nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.


9.5 Für Ersatzteile und Nachbesserungen im Zuge der Mängelbehebung wird in gleichem Umfang Gewähr geleistet, wie für
den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch zeitlich begrenzt bis zum Ende der Verjährungszeit für den ursprünglichen Liefergegenstand. Zur Mängelprüfung beauftragte Personen sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns
berechtigt.


9.6 Sofern wir auf besonderen Wunsch des Kunden über unsere Lieferverpflichtung hinaus Planungshilfen oder Beratungen
übernommen haben, berichtigen oder erneuern wir diese bei nachweislichen Fehlern nach unserer Wahl. Jede weitergehende
Haftung für Planungshilfen oder Beratungen ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haften für grobe oder vorsätzliche Handlung
oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


9.7 Keine Gewährleistung wird insbesondere übernommen für Schäden, die entstanden sind aus:
- ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung,
- fehlerhafter oder mangelhafter Planung,
- fehlerhafter oder mangelhafter Montage (insbesondere der Brennstoffversorgung, der hydraulischen/elektrischen Einbindung, der Abgasfortführung),
- fehlerhafter Inbetriebsetzung, Wartung, Reparaturen durch nicht von der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH
autorisierten
Personen oder Dritten,
- natürlicher Abnutzung und Alterung, insbesondere von Antriebseinheiten, Nebenaggregaten, beweglichen Teilen sowie
elektronischen Bauteilen und -systemen.
- fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Veränderung oder Reparatur,
- Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Brennstoffe,
- Verwendung von vom Hersteller nicht zugelassenen Schmierölen oder Schmierölzusätzen,
- Verwendung von Heizwasser, das nicht den technischen Richtlinien entspricht,
- Verwendung von Trinkwasser, das nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder abweichend von unseren
Angaben in den Installationsleitungen ist,
- chemischen oder elektrochemischen und elektrischen Einflüssen (u. a. Frequenzen, Über- und Unterspannung, sowie nicht
den Bestimmungen entsprechenden Netzqualitäten),
- nicht bestimmungsgemäßer Kondensation aufgrund äußerer (d. h. nicht vom Produkt selbst herbeigeführter) Einflüsse.


Ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei:
- Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen (insbesondere Nichtverwendung der SENERTEC-Werkzeuge und -Hilfsmittel für Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Reparaturen).
- Inbetriebsetzung, Wartung, Reparatur durch Personen mit nicht ausreichender oder abgelaufener Autorisierung in Form
einer entsprechenden Serviceschulung.
- Überschreitung der gültigen Wartungsintervalle.
- unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.
- Einwirkungen von Teilen fremder Herkunft.
- übermäßiger Verschmutzung des Aufstellraumes (Staub, chemische Ausdünstungen, Halogene etc.).
- nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch (z. B. Überbelastung) oder bei Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels
- Missachtung unseres Merkblattes für den Betrieb mit anderen Kraftstoffen (z. B. Biogas, RME, Rapsöl) oder Verwendung
von Heizöl EL mit aschebildenden Additiven.


9.8 Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und offenkundige Mängel
unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich bei der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH anzuzeigen. Andere Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich bekannt zu geben. Der Kunde hat den Mangel ausreichend schriftlich zu beschreiben. Die Eingabe von Meldungen in ein von der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH zur Verfügung gestelltes EDV-System stellt keine Mängelrüge dar. Voraussetzung unserer Gewährleistung ist die Reproduzierbarkeit eines Mangels. Im Falle eines Sachmangels werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.
Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet, die seinen Wert und / oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, werden wir den Mangel innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung beheben. Der Kunde hat uns dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden ohne
unsere ausdrückliche Zustimmung Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so sind
wir von der Mängelhaftung befreit. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde zur Minderung und zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatz statt der Leistung gemäß § 281 BGB ist ausgeschlossen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist in Übereinstimmung mit §440 S. 2 BGB gegeben, wenn auch der zweite Nachbesserungsversuch erfolglos geblieben ist. Austauschteile gehen in unser Eigentum über.


9.9 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass folgende Unterlagen vollständig bei der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH
vorgelegt werden:
- Inbetriebnahme- und alle Wartungsprotokolle.
- Bericht des Kundendiensteinsatzes.
- Ausreichende schriftliche Beschreibung des Mangels.
- Angabe der Fabrikationsnummer, Betriebsstunden, Servicecode(s) und durchgeführte Arbeiten.
- Ohne Angabe der RMA-(Reklamationsabwicklungs-)Nummer werden Ersatzteile kostenpflichtig zurückgesandt und
die Reklamation kann nicht bearbeitet werden.
- Die RMA-Nummer ist durch ein von SENERTEC zur Verfügung gestelltes EDV-System durch den Partner zu ermitteln oder von
ihm bei SENERTEC oder bei der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH anzufordern.
Zusätzliche Anfahrten zum Zwecke der Mangelfeststellung, wegen nicht mitgeführter Ersatzteile, oder erfolglose Arbeiten
werden nicht vergütet.

9.10 Die Vergütung der Aufwendungen zum Zweck der Mängelbehebung seitens des Käufers erfolgt nach den geltenden Pauschalsätzen für Arbeitszeit, Arbeitszeitstundensatz und Anfahrtspauschale (siehe Anlage SENERTEC-Vergütungssätze). Stichfahrten werden nur für HKAs (Dachse) im Monovalent-Betrieb während der Heizperiode für den nächstgelegenen Partner anerkannt. Die Vergütung von Ersatzteilen für Gewährleistungsarbeiten erfolgt nach der jeweils gültigen Nettopreisliste abzüglich des Partnerrabattes. Die Parteien sind sich einig, dass ein weitergehender Ausgleich der Aufwendungen des Kunden bereits dadurch erfolgt ist, dass diesem im Rahmen pauschaler Abrechnung Preisermäßigungen eingeräumt und Rabatte gewährt werden.


9.11. Kulanzlieferungen und Kulanzreparaturen seitens der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Bei Kulanzlieferungen ist in jedem Falle vom Kunden eine Kostenbeteiligung zu tragen, gemäß der bis dahin absolvierten Betriebsstunden. Bei Kulanzleistungen von Teilen behält sich die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH vor, dass der Kulanzanteil nur dann gewährt wird, wenn der Einbau durch die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH erfolgt. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH über.


10. Haftung
10.1 Auch außerhalb des Bereiches der Gewährleistung sind Haftungs- und Schadenersatzansprüche jeglicher Art (z. B. wegen
Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, schuldhafter Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter
Handlung) ausgeschlossen, es sei den
a) es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH beruhen.
b) es handelt sich um sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH beruhen.


10.2 Falls wir haften, ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.


10.3 Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung gelten nicht in den Fällen, in denen wir nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haften.


11. Gerichtsstand und Rechtswahl


11.1 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, unser Firmensitz alleiniger Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Bestellers berechtigt.


11.2 Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich deutsches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.


12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


13. Datenschutzbestimmungen
Für die Durchführung der Geschäftsbeziehung erheben und verarbeiten wir im hierzu erforderlichen Umfang
personenbezogene Daten (im Folgenden „Daten“) Ihres Unternehmens und Ihrer Ansprechpartner und geben
die Daten für die mit Ihnen vereinbarten Transaktionen im hierfür erforderlichen Umfang zweckgebunden
an unsere Dienstleister (z.B. Transport-/ Finanzdienstleister, Auskunfteien) und/oder soweit dies uns
gesetzlich auferlegt ist an Dritte weiter. Wir beachten dabei die gesetzlichen Regelungen und schützen Ihre
Daten angemessen. Für eine jeweils für Sie unentgeltliche Auskunft, Berichtigungs-/Sperr-/Löschanfrage
hinsichtlich Ihrer Daten und/oder einen für Sie unentgeltlichen Widerspruch zur Verarbeitung Ihrer Daten
wenden Sie sich an die in der Geschäftskorrespondenz angegebene Kontaktperson. Verantwortliche Stelle
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die SenerTec Center Schleswig-Holstein GmbH.
Bitte beachten Sie, dass wir im Falle eines Widerspruchs unseren vertraglichen Verpflichtungen unter Umständen
nicht nachkommen können, wenn die uns hierzu erforderlichen Daten Ihrerseits nicht vorliegen.
Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen,
Sie einen Löschungsanspruch geltend gemacht haben, die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung
verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind und/oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen
Gründen unzulässig ist.
Im Falle des Einsatzes gesonderter Dienste (z. B. Webseite, DABS, Dachs Web) beachten Sie die für diese
gesondert geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitergehende Informationen können bei unserem Datenschutzbeauftragten angefordert werden: info@dachs-sh.de

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